Als Beamter ist jeder Oberbürgermeister in Deutschland verpflichtet seine gesetzlich verankerten Grundpflichten zu erfüllen und sein Amt zum Wohle der Allgemeinheit zu führen. Er hat die Pflicht sicherzustellen, dass ein Sachverhalt umfassend ermittelt, aufgeklärt und dargelegt ist bevor der Stadtrat eine Entscheidung trifft. Weiter ist er verpflichtet sowohl den Stadtrat als auch den Investor richtig, vollständig und unmissverständlich zu beraten.
CDU, Grüne und FWG haben die Stellungnahmen zur Planung eines Bauinvestors an der Zollamtstraße begründet anders abgewogen als die Verwaltung, Stadtvorstand und SPD. Nach dieser Entscheidung hat OB Weichel (SPD) mit seinem öffentlichen Aufruf an den Bauinvestor gegen die Stadt zu klagen für Furore gesorgt. Dabei hat er entweder den angeblichen Anspruch des Investors so zu bauen wie er will dem Stadtrat nicht vor der Entscheidung umfassend dargelegt oder es gibt diesen Rechtsanspruch schlichtweg nicht. Da die JU in beiden Fällen die Amtsplicht verletzt sieht sollen weitere Schritte geprüft werden.

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