Die CDU-Stadtratsfraktion hat am 2. November 2020 einem Haushalt zugestimmt, den sie maßgeblich mitgestaltet hatte und der gerade auch im Hinblick auf die pandemiebedingte Krise trotz der katastrophalen Haushaltssituation der Stadt keine Steuererhöhungen vorgesehen hat. Angesichts der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit muss das Augenmerk darauf gerichtet sein, die Unternehmen der privaten und öffentlichen Wirtschaft zu stabilisieren und Perspektiven für einen durchgreifenden Wirtschaftsaufschwung zu eröffnen. Daher sind Steuererhöhungen aus unserer Sicht kontraproduktiv.
Der stellv. CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Schulz sah diese Positionierung auch von der Landesregierung gedeckt, nachdem Innenminister Roger Lewentz (SPD) in einem Erlass vom 22.04.2020 – knapp ein Jahr vor der Landtagswahl – verkündete, dass die dem Innenministerium direkt unterstellte Kommunalaufsichtsbehörde ADD (die den städtischen Haushalt genehmigen muss) in den Krisenjahren 2020 und 2021! von Forderungen an die Kommunen nach Erhöhungen der Gewerbe- oder Grundsteuer „infolge der gegebenen außerordentlichen Situation absehen soll“. Daran hatte sich die ADD jedoch nicht gehalten und sogar bereits für das Jahr 2021 massive Steuererhöhungen verlangt! Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) ist als zuverlässiger Erfüllungsgehilfe aufgetreten, und hat dem Stadtrat eine brachiale Erhöhung der Grundsteuer um fast die Hälfte von 460% auf einen Hebesatz von 680% vorgeschlagen, mit dem wir nicht nur einsamer Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz geworden wären, sondern auch um ca. 130 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt gelegen hätten. Obwohl dem OB die Forderung der ADD nach massiven Steuererhöhungen schon lange vor dem Termin der Landtagswahl bekannt war, was aus dem Schriftverkehr zwischen ihm und der ADD hervorgeht, wurde der Stadtrat erst nach der Landtagswahl von ihm über das Verlangen der ADD informiert und die entsprechende Steuererhöhung vorgeschlagen. Diese Vorgehensweise wurde offensichtlich bewusst so gewählt, um die Wiederwahl des Kaiserslauterer SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Rahm nicht zu gefährden. Wir werfen Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) vor, die Wähler durch das Vorhalten dieser Informationen getäuscht zu haben!
Die CDU-Fraktion hat als Reaktion darauf die vorgeschlagene Grundsteuererhöhung von 680% abgelehnt und erfolgreich einen Beschluss erwirkt, Widerspruch und ggfls. Klage gegen die Haushaltsverfügung einzulegen. Der Oberbürgermeister hat in der Folge allerdings deutlich gemacht wer am längeren Hebel sitzt, und hat angesichts der haushaltlosen Zeit sämtliche Zahlungen eingestellt, zu denen die Stadt aus seiner Sicht rechtlich nicht zwingend verpflichtet ist. So hat er beispielsweise die Gefahr einer Insolvenz des Siegelbacher Zoos in Kauf genommen. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister als Reaktion auf die ablehnende Haltung des Rats eine Haushaltssperre verhängt, bei deren Beibehaltung der Verlust der Urbanität und Lebensqualität unserer Stadt gedroht hätte.
Am 28. Juni hatte der Stadtrat eine von Weichel vorgeschlagene Streichliste beraten, mit dem Ziel zu einem ausgeglichenen und damit genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Der neue Vorschlag des Oberbürgmeisters sah „nur“ noch vergleichsweise moderate Steuererhöhungen vor (bei der Grundsteuer von 460% auf 510% und bei der Gewerbesteuer von 410% auf 415%). Darüber hinaus sollten u. a. die Sportfördermittel für die Jugendarbeit der Vereine um 100.000 € gekürzt werden, die Eisbahn gestrichen werden oder Mittel für die Schulsozialarbeit gekürzt werden. Auch bei der Gartenschau waren Kürzungen vorgesehen, die wahrscheinlich zu einer Schließung geführt hätten. Kürzungen bei der Volkhochschule hätten zu höheren Kursgebühren geführt, und damit den Bildungszugang für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erschwert.
Auf Drängen der CDU-Fraktion wurden diese Kürzungen wieder zurückgenommen! Eine Verschlechterung der Lebensqualität, wie sie z. B. bei einer Schließung der Gartenschau sehr deutlich eintreten würde, ist mit der CDU nicht zu machen.
Des Weiteren haben wir den Antrag eingebracht, auf die Gewerbesteuererhöhung gänzlich zu verzichten und die Grundsteuer höchstens auf einen Hebesatz von 490% zu erhöhen. Dies hätte zu einem Defizit von knapp 2,5 Mio., € geführt. Dieser Betrag entspricht ziemlich genau den Corona-bedingten Mehraufwendungen, die nach dem erwähnten Ministererlass eigentlich keine kommunalaufsichtlichen Maßnahmen nach sich ziehen lassen sollen. Die ADD hatte jedoch in der Haushaltsverfügung unverblümt dargelegt, dass sie diesen Erlass angesichts der schlechten Haushaltslage der Stadt für Kaiserslautern nicht gedenkt anzuwenden. Auf CDU-Initiative wurde darum Innenminster Roger Lewentz (SPD) in die Stadtratssitzung eingeladen, um mit ihm die Auslegung seines Erlasses durch die ihm unmittelbar nachgeordnete Aufsichtsbehörde zu erörtern. Der Minister ist dieser Bitte leider nicht gefolgt und hatte es auch nicht für nötig erachtet einen Vertreter zu entsenden. Stattdessen hat er dem Rat einen Brief geschrieben, den der OB verlas. Lewentz machte dabei sehr deutlich, dass er nicht zu seinen eigenen Vorgaben steht, sondern stattdessen voll das rigide Vorgehen der ADD gegen die Stadt steht. Für die CDU-Fraktion offenbart sich in diesem Vorgehen die berüchtigte Arroganz der Macht der Landesregierung. Ein knappes Jahr vor der Landtagswahl wird noch suggeriert, dass die Kommunen von dem Zwang zu Steuererhöhungen verschont werden und corona-bedingte Mehraufwendungen keine Sanktionen der Aufsichtsbehörde des Landes nach sich ziehen würden. Nach der Wahl will man davon nichts mehr wissen.
Daher wirft die CDU-Fraktion auch der Landesregierung von Malu Dreyer Wählertäuschung vor!
Vor dem Hintergrund, dass z. B. Zweibrücken als deutlich kleinere Stadt einen Haushalt von der ADD genehmigt bekommen hat, der ein Defizit von 10 Mio €! aufweist, liegt der Verdacht nahe, dass die Landesregierung an Kaiserslautern ein Exempel statuieren wollte. Oder hat die Landesregierung Kaiserslautern bereits aufgegeben? Offensichtlich ging es der Landesregierung jedenfalls darum, die Stadt Kaiserslautern trotz Corona-Krise zu Steuererhöhungen zu zwingen.
Die Zustimmung der CDU-Fraktion zu den beschlossenen Steuererhöhungen ist mitnichten freiwillig erfolgt. Sie ist vielmehr zähneknirschend entgegen unserer Überzeugung und auch gegen den Koalitionsvertrag erfolgt. Diese Zustimmung erfolgte ausschließlich, weil uns vom SPD-Oberbürgermeister Weichel die Pistole auf die Brust gesetzt wurde und nach einer brutalen Erpressung durch die ADD und das ihr übergeordnete SPD-Innenministerium. Hätten wir uns dem verweigert, hätte die haushaltslose Zeit vermutlich über das Jahr 2021 hinaus gegolten. Die Konsequenzen einer fortgesetzten haushaltslosen Zeit wären unter der Führung des Oberbürgermeisters unkalkulierbar geworden. Diverse Szenarien um Schließungen des Zoos, der Gartenschau, der Freibäder oder auch der kulturellen Einrichtungen konnten damit abgewandt werden. Im Ergebnis ist es vor allem das Verdienst der CDU-Fraktion, die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer auf einem erträglichen Maß zu halten. So wird sie „nur“ auf 510%, anstatt auf die vom OB ursprünglich vorgeschlagenen 680% Hebesatz erhöht. Gleichzeitig bleibt die Stadt handlungsfähig.
Für den nächsten Doppelhaushalt 2022/23 steht allerdings wieder zu befürchten, dass die Aufstellung eines ausgeglichenen Etats - bei der gegebenen unzureichenden Finanzausstattung durch das Land - schwierig werden dürfte. Um das zurückliegende Szenario zu vermeiden, fordern wir Oberbürgermeister Weichel (SPD) bereits jetzt auf, dem Stadtrat einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen. Ein nochmaliges Drehen an der Steuerschraube kommt für die CDU-Fraktion nicht in Betracht!
Nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die für manche Menschen auch finanzielle Einbußen zur Folge hatte, lehnen wir weitere Erhöhungen der Grundsteuer B, wie auch der Gewerbesteuer aus folgenden Gründen ab :

  1. Wie alle Kommunen kann sich die Stadt Kaiserslautern bei den umfänglichen gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben nicht selbst aus eigenen Einnahmen finanzieren, sondern ist auf eine angemessene, aufgabenadäquate Finanzausstattung durch das Land angewiesen. Diese Finanzausstattung ist jedoch viel zu gering. Dies wurde in nunmehr bereits zwei höchstrichterlichen Urteilen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) festgestellt. Aufgrund der VGH-Urteile von 2012 und 2020 ist zunächst das Land gefordert einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise (die es in dieser Form auch nur in Rheinland-Pfalz gibt) zu leisten. Wir möchten nicht, dass die Bürger und Unternehmen unserer Stadt weiterhin für das jahrelange verfassungswidrige Handeln bzw. Unterlassen der Landesregierung die Zeche zahlen müssen. Aus unserer Sicht begeht die Landesregierung hier einen Wortbruch, indem sie schon Hebesatzerhöhungen erzwingen will, bevor die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbände abgeschlossen sind. Offensichtlich will das Land somit den Finanzbedarf, den das Land künftig erbringen muss, schon im Vorfeld kleinrechnen – zu Lasten unserer Stadt.
  2. Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2019 hat die durchschnittlichen verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen aller Privathaushalte in den 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten untersucht, also wie viel den Menschen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt. Der Bundesdurchschnitt lag bei 23.300 €. In der Pfalz ergaben sich dabei erhebliche Einkommensunterschiede. Keine 35 Kilometer trennen Bad Dürkheim und Kaiserslautern. In Bad Dürkheim lag das verfügbare Einkommen bei 25.615 Euro, in Kaiserslautern gerade mal 18.796 Euro. Damit ist Kaiserslautern Schlusslicht in der Pfalz. Wir liegen damit sogar noch hinter Pirmasens und rund 4.500 €uro unter dem Bundesdurchschnitt! Auch dadurch wird deutlich, wie unangemessen die Forderung der Landesregierung ist, die Hebesätze über den Bundesdurchschnitt anzuheben. Denn die Grundsteuer wird bekanntlich nicht nur von den Eigentümern, sondern im Rahmen der Nebenkosten auch von zum Teil einkommensschwachen Mietern gezahlt, und zwar in voller Höhe! Insofern ist es völlig ungerecht, in unserer einkommensschwachen Stadt die höchsten Hebesätze zu verlangen. In Bad Dürkheim liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer übrigens nur bei 365%...
    Diese Zahlen zeigen sehr eindrucksvoll, wie unsozial die SPD in Rheinland-Pfalz Politik macht!
  3. Die uns aufgezwungene Steuererhöhung ist auch ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Kaiserslautern. Denn Steuern sind ein Standortfaktor. Und die Grundsteuer besteuert das Eigentum, und damit die Substanz der Unternehmen. Dies ist nicht nur für große Unternehmen, sondern auch für kleinere Händler und Gastronomen, die unter der Corona-Krise immer noch sehr leiden, nur schwer zu verkraften. Wir haben auch Familienunternehmen, bei denen sich die Forderung der Landesregierung nach Steuererhöhungen ihrer Kommunen die Nackenhaare stellen. Viele Mittelständler, die so stark gelitten haben und auch noch leiden, die fast ihr gesamtes Eigenkapital aufgezehrt haben und trotzdem versuchen jeden Arbeitsplatz zu halten, müssten aus Sicht der CDU jetzt eigentlich entlastet, und nicht noch zusätzlich belastet werden.

Manfred Schulz
CDU-Fraktion
stellv. Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher

CDU-Geschäftsstelle

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67657 Kaiserslautern

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